(Neufassung Feb. 2013)

  1. Die Einzelmitgliedervereinigung im Landes-Kanu-Verband Bremen (LKV Bremen) trägt die Abkürzung „EM Bremen“.
     
  2. Beitragshöhe und Leistungen werden einheitlich durch die Regelungen für die Einzelmitglieder der LKVs im Deutschen-Kanu-Verband festgelegt. Insbesondere ist der Bezug der Zeitschrift „Kanusport“ eingeschlossen.
     
  3. Die Wahl der Abteilungsleitung der Einzelmitglieder erfolgt, wenn erforderlich, durch Briefwahl an die Geschäftsadresse des LKV Bremen, der für diesen Zweck einen Wahlvorstand aus 2 Personen bestellt. Dazu werden die Einzelmitglieder schriftlich aufgefordert. Die Wahl ist gültig unabhängig von der Wahlbeteiligung. Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt auf unbestimmte Zeit.
     
  4. Die Abteilungsleitung vertritt die Einzelmitglieder auf der Mitgliederversammlung des Landes-Kanu-Verbandes Bremen.
     
  5. Die Kündigung der Mitgliedschaft als Einzelmitglied muss schriftlich gegenüber dem Deutschen Kanu-Verband erklärt werden. Sie ist nur jährlich möglich. Die Kündigung zum 31. Dezember muss bis spätestens 30. September beim Deutschen-Kanu-Verband eingehen.

Beschlossen auf der LKV-Leitungssitzung am 04.02.2013

Anpassung Funktion Obfrau/Obmann zu Abteilungsleitung im September 2022