(Neufassung Feb. 2013)
- Die Einzelmitgliedervereinigung im Landes-Kanu-Verband Bremen (LKV Bremen) trägt die Abkürzung „EM Bremen“.
- Beitragshöhe und Leistungen werden einheitlich durch die Regelungen für die Einzelmitglieder der LKVs im Deutschen-Kanu-Verband festgelegt. Insbesondere ist der Bezug der Zeitschrift „Kanusport“ eingeschlossen.
- Die Wahl der Abteilungsleitung der Einzelmitglieder erfolgt, wenn erforderlich, durch Briefwahl an die Geschäftsadresse des LKV Bremen, der für diesen Zweck einen Wahlvorstand aus 2 Personen bestellt. Dazu werden die Einzelmitglieder schriftlich aufgefordert. Die Wahl ist gültig unabhängig von der Wahlbeteiligung. Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt auf unbestimmte Zeit.
- Die Abteilungsleitung vertritt die Einzelmitglieder auf der Mitgliederversammlung des Landes-Kanu-Verbandes Bremen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft als Einzelmitglied muss schriftlich gegenüber dem Deutschen Kanu-Verband erklärt werden. Sie ist nur jährlich möglich. Die Kündigung zum 31. Dezember muss bis spätestens 30. September beim Deutschen-Kanu-Verband eingehen.
Beschlossen auf der LKV-Leitungssitzung am 04.02.2013
Anpassung Funktion Obfrau/Obmann zu Abteilungsleitung im September 2022