Der LKV kann unabhängig von der in der Satzung enthaltenen Möglichkeit, 

ehemalige Präsidenten zu Ehrenpräsidenten, 
ehemalige Mitglieder der LKV-Leitung zu Ehrenmitgliedern zu ernennen,

verdiente Personen ehren, und zwar mit der Verleihung:

  1. der Verdienstnadel,
  2. der silbernen Ehrennadel,
  3. der goldenen Ehrennadel,
  4. dem LKV-Ehrenbrief.

Die Ehrung kann von LKV-Mitgliedsvereinen oder Mitgliedern der LKV-Leitung vorgeschlagen werden.

Die Entscheidung obliegt dem Präsidium. Sie sollte einstimmig erfolgen.

Bremen, den 23. Februar 2001